Die Totalrevision des Raumplanungs-, bzw. Raumentwicklungsgesetzes, die der Bundesrat Ende 2008 in die Vernehmlassung schickte, enthielt verschiedene gerade aus Sicht der Städte entscheidende Neuerungen: Das Konzept der funktionalen Räume, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Koordination von Siedlung und Verkehr, die Anerkennung der Städte, Agglomerationen und Metropolitanräume, die Unterstützung innovativer Planungsvorhaben etc. sind für die urbanen Räume von zentraler Bedeutung. Zugleich enthielt der Gesetzesentwurf verschiedene Elemente, die in der Vernehmlassung auf heftige Kritik stiessen – der Vorlage drohte der Absturz.
Der Städteverband begrüsst deshalb die Absicht von Bundesrat Leuenberger, sofort eine Teilrevision in Angriff zu nehmen. Verschiedene, in der Vernehmlassung unbestrittene Elemente – insbesondere die gesetzliche Verankerung der Agglomerationspolitik und der Aggloprogramme und die Unterstützung innovativer Vorhaben können nicht aufgeschoben werden.
Der Bund und die Kantone haben sich weiter darauf verständigt, für das weitere Vorgehen eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen. Weil einige der grössten Herausforderungen der aktuellen wie auch der zukünftigen Raumplanungspolitik in den urbanen Gebieten liegen, ist ein Einbezug der Städte in diese Arbeiten zwingend. Wir haben dies schon in unserer Vernehmlassung verlangt. Der Städteverband fordert Bund und Kantone auf, die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes in enger Zusammenarbeit mit den Städten vorzubereiten. Raumplanung darf nicht mehr ohne Stadtplanung stattfinden!




